Gesellschaft

Eine offene Gesellschaft schützt, ohne zu bevormunden.

Hinschauen. Vorbeugen. Zusammenstehen. Für Opferschutz, Gleichstellung und moderne Lebensformen.

Im Nationalrat

Rechte stärken, wo Eigenverantwortung nicht reicht.

Wo Menschen sich nicht aus eigener Kraft wehren können, braucht es klare Regeln und wirksamen Schutz. Ich setze mich ein für besseren Schutz vor Stalking und häuslicher Gewalt, rechtliche Sicherheit für moderne Familien und echte Chancengleichheit.

Rede im Nationalrat — Amtliches Bulletin

«Wenn Eigenverantwortung nicht reicht, braucht es Schutz und Rechtssicherheit.»

Gleichstellung

Das Gleichstellungsgesetz ist seit 30 Jahren in Kraft, und die Bilanz fällt gemischt aus. Offene Diskriminierung im Arbeitsleben ist seltener geworden, Frauen sind besser ausgebildet und stärker erwerbstätig als je zuvor. Und doch verdienen sie im Schnitt weniger, arbeiten häufiger Teilzeit, tragen den grösseren Teil der unbezahlten Betreuungsarbeit und fehlen in den obersten Führungsetagen. Rechtliche Gleichberechtigung führt eben nicht von selbst zu tatsächlicher Gleichstellung.

Die grossen Kämpfe von früher – Zugang zum Arbeitsmarkt, Schutz vor offener Benachteiligung – sind weitgehend gewonnen. Die Aufgabe von heute liegt in den Strukturen: bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei der Verteilung der Betreuungsarbeit, bei Karrierewegen, die Frauen nicht ausbremsen. Gleichstellungspolitik ist deshalb immer auch Familienpolitik.

Für mich ist entscheidend, wie wir dorthin kommen: nicht über ideologische Grabenkämpfe, sondern über pragmatische Lösungen. Gleichstellung ist kein Projekt gegen Männer, sondern für Frauen und Männer gleichermassen. Auch Männer sollen Verantwortung in Familie und Beruf übernehmen können. Am Ziel sind wir nicht. Aber der Weg ist klar.

Rede?

Schuldenprävention und -sanierung

Wer sich hoffnungslos verschuldet, bleibt heute oft über Jahre am Existenzminimum – ohne Aussicht, je wieder herauszufinden. Das schadet den Betroffenen, ihren Familien und der Allgemeinheit, die die Folgekosten trägt.

Beim Thema Schulden setze ich an zwei Punkten an. Erstens bei der Vorbeugung: «Jetzt kaufen, später zahlen»-Angebote im Onlinehandel machen es leicht, mehr auszugeben, als man hat. Gerade jüngere Menschen geraten so rasch in die Schuldenfalle. Ich habe den Bundesrat aufgefordert darzulegen, wie gross dieses Risiko ist und wie man ihm begegnen kann. Zweitens bei der Sanierung: Wer trotz allem überschuldet ist, soll über ein geordnetes Verfahren einen finanziellen Neustart schaffen können. Entscheidend ist für mich die Balance: eine massvolle Abschöpfungsdauer gibt eine realistische Perspektive und wahrt zugleich den Anreiz, wieder auf eigenen Beinen zu stehen.

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Häusliche Gewalt und Stalking

Aktuell besteht das Risiko, dass die Adresse von Opfern in den Verfahrensakten erscheint und der beschuldigten Person zur Kenntnis gelangt. Dies kann insbesondere in Fällen häuslicher oder sexualisierter Gewalt, oder Stalking erhebliche Gefahren mit sich bringen. Mit meiner Motion zur Änderung der Strafprozessordnung will ich Opfer künftig effektiv schützen: Die Wohnadresse darf nur noch bei einem berechtigten Interesse offengelegt werden. Das ist ein grosser Schritt für den Opferschutz und die persönliche Sicherheit!

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Keine automatische Bekanntgabe von Privatadressen von Opfern 

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StGB-Tatbestände mit Stalking ergänzen

Opferhilfegesetz

Wer Opfer von Gewalt wird, muss sich auf den Rechtsstaat verlassen können – rasch, wirksam und professionell. Für mich beginnt das in den ersten Stunden nach einer Tat: Genau dann entscheidet sich, ob Betroffene die Unterstützung finden, die sie brauchen.

Bei der Revision des Opferhilfegesetzes habe ich mich dafür starkgemacht, dass medizinische Spuren gesichert werden können, ohne dass sofort eine Strafanzeige nötig ist. Betroffene sollen selbst bestimmen, wann und wie sie rechtliche Schritte einleiten – und dürfen dabei keine Beweise verlieren. Ebenso wichtig sind ein sicherer Zugang zu Schutzunterkünften und Angebote, die niederschwellig und bekannt sind.

Ein funktionierender Rechtsstaat misst sich nicht nur daran, wie konsequent er Täter verfolgt, sondern auch daran, wie wirksam er schützt, wer zum Opfer wurde.

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Ermöglichung Doppelnamen bei Heirat  

Wie wir heissen, ist keine Kleinigkeit – der Name gehört zur Identität. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass Paare bei der Heirat frei entscheiden können: den eigenen Namen behalten, den der Partnerin oder des Partners annehmen oder einen Doppelnamen führen. Der Staat soll diese Wahl ermöglichen, nicht vorschreiben.

Dahinter steht eine liberale Überzeugung und ein Sinn für die Wirklichkeit. Familien sind heute vielfältiger als das Namensrecht lange vorsah – mit Scheidungen, neuen Ehen und Kindern aus verschiedenen Beziehungen. Ein Namensrecht, das daran vorbeigeht, schafft im Alltag mehr Probleme, als es löst. Gute Regeln orientieren sich am Leben, wie es ist.

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Stiefkindadoption

In der Schweiz leben zahlreiche Kinder in Patchwork- und Regenbogenfamilien. Für sie ist entscheidend, wer im Alltag für sie da ist und Verantwortung übernimmt – nicht, wie ihre Familie entstanden ist. Das geltende Recht trägt dieser Realität zu wenig Rechnung: Ohne Adoption fehlt dem Elternteil, der im Alltag Fürsorge leistet, die rechtliche Absicherung, etwa im Erbrecht, bei medizinischen Entscheidungen oder im Falle einer Trennung.

Die erleichterte Stiefkindadoption beseitigt unnötige Hürden und gibt betroffenen Familien die Rechtssicherheit, die sie brauchen. Im Zentrum steht das Kindeswohl: Stabile Beziehungen und verlässliche rechtliche Verhältnisse sind für die gesunde Entwicklung eines Kindes entscheidend – unabhängig von der Familienkonstellation. 

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Justitia — Recht und Gerechtigkeit